Sicherheitsmarkierungen
Hindernisse, Gefahrstellen, Rettungsflächen und Gebote müssen entsprechend verschiedener berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (BGV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gekennzeichnet werden. Dabei sind Markierungen mit deutlich sichtbaren Streifen ein bewährtes Mittel. Die Streifen sind im Winkel von 45 ° angeordnet und das Breitenverhältnis beträgt 1:1. Für die einzelnen Bereiche sollten folgende Farbkombinationen zur Anwendung kommen, wobei langnachleuchtende Produkte die Sichtbarkeit noch deutlich erhöhen:
Rot-Weiß für die Kennzeichnung von zeitlich begrenzten Gefahrstellen, wie Absturzgefahr, Sturzgefahr, Stolpergefahr, Stoßgefahr!
Gelb-Schwarz für die Kennzeichnung von ständigen Gefahrstellen, wie Absturzgefahr, Sturzgefahr, Stolpergefahr, Stoßgefahr!
Blau-Weiß für die Kennzeichnung von Geboten, wie z.B. Wegmarkierungen!
Grün-Weiß für die Kennzeichnung von Rettungsflächen oder gefahrlosen Bereichen, wie z.B. Sammelflächen, Erste-Hilfe-Stützpunkte!