Sicherheitsmarkierungen

Hindernisse, Gefahrstellen, Rettungsflächen und Gebote müssen entsprechend verschiedener berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (BGV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gekennzeichnet werden. Dabei sind Markierungen mit deutlich sichtbaren Streifen ein bewährtes Mittel. Die Streifen sind im Winkel von 45 ° angeordnet und das Breitenverhältnis beträgt 1:1. Für die einzelnen Bereiche sollten folgende Farbkombinationen zur Anwendung kommen, wobei langnachleuchtende Produkte die Sichtbarkeit noch deutlich erhöhen: 

Schraffur rotweiss
Rot-Weiß für die Kennzeichnung von zeitlich begrenzten Gefahrstellen, wie Absturzgefahr, Sturzgefahr, Stolpergefahr, Stoßgefahr!

Schraffur gelbschwarz
Gelb-Schwarz für die Kennzeichnung von ständigen Gefahrstellen, wie Absturzgefahr, Sturzgefahr, Stolpergefahr, Stoßgefahr!

Schraffur blauweiss
Blau-Weiß für die Kennzeichnung von Geboten, wie z.B. Wegmarkierungen!

Schraffur gruenweiss
Grün-Weiß für die Kennzeichnung von Rettungsflächen oder gefahrlosen Bereichen, wie z.B. Sammelflächen, Erste-Hilfe-Stützpunkte!