Brandschutzordnung für bauliche Anlagen ohne Handfeuermelder
Menge | Stückpreis |
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bis 9 | 16,23 € * |
ab 10 | 14,54 € * |
ab 25 | 13,57 € * |
ab 50 | 12,86 € * |
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- Artikel-Nr.: SC4440FHL297-57521
Brandschutzordnung Teil A (Aushang) nach E DIN 14096-1: 2013 mit Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 (2013). Der Aushang muss gut sichtbar angebracht werden und richtet sich an alle Personen (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. Auf jeden Fall sollte eine Stelle ausgewählt werden, an der Personen häufig vorbei gehen oder sogar verweilen. Solche Stellen sind z.B. Gebäudezugänge, Infobereiche, Hallen, Flure, Aufzüge, Treppenräume, Türinnenseiten von Hotelzimmern oder Sitzungsräume usw. Ein Aushang, der nicht mehr einwandfrei lesbar ist oder dessen Inhalt nicht mehr zutrifft, muss ersetzt werden.
Material:
Folie selbstklebend langnachleuchtend - Abmessung 29,7 x 21,0 cm.
Kunststoff langnachleuchtend - Abmessung 29,7 x 21,0 cm.
Folie selbstklebend - Abmessung 29,7 x 21,0 cm.
Kunststoff - Abmessung 29,7 x 21,0 cm.
Leuchtdichte: | 48 mcd/m² |