AGB
§1 Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Fassung, gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma WMP werbemittelpunkt.com GmbH gegenüber dem Kunden. Der Kunde erkennt dies, unabhängig vom Bestellweg, mit der Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme einer Leistung oder Lieferung uneingeschränkt an. Die aktuell gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit bei WMP werbemittelpunkt.com GmbH angefordert oder unter schildercenter.de eingesehen werden.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen zwischen dem Kunden und der WMP werbemittelpunkt.com GmbH. Alle Lieferungen und Leistungen der WMP werbemittelpunkt.com GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne § 310, Absatz 1 BGB. Die Angebote sind ausschließlich für gewerbliche Kunden bestimmt.
(3) Diese hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WMP werbemittelpunkt.com GmbH gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen vom Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch, wenn die WMP werbemittelpunkt.com GmbH ihre Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos ausführt, obwohl sie Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGBs abweichender Bedingungen des Kunden hat.
(4) Abweichende Vereinbarungen werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt wurde.
§2 Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
(1) Die im Shop aufgeführten Produktdarstellungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Alle Angaben, wie Produktabbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Näherungswerte und nicht Teil des Angebotes, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.
(2) Die Bestellung des Käufers, die er durch das Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" abgibt, ist für diesen verbindlich. Es erfolgt unverzüglich die Bestätigung des Eingangs der Bestellung an die vom Käufer angegebene eMail-Adresse. Diese Bestätigung dient lediglich der Information des Kunden, dass seine Bestellung im System erfasst und übermittelt wurde, sie stellt keine Auftrag- oder Auslieferungsbestätigung dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers per eMail oder, falls diese nicht vorliegt, durch die Übergabe der Ware an das Transportunternehmen zustande. Erhält der Käufer ein Bestätigungsschreiben, so ist allein dessen Inhalt maßgeblich für den Inhalt der Bestellung, sofern der Käufer nicht unverzüglich durch Fax, Mail oder Brief widerspricht.
(3) Der Shop-Betreiber WMP werbemittelpunkt.com GmbH behält sich das Recht auf Änderungen von Produktspezifikationen z.B. durch Sortiments- oder Modellwechsel, auf Berichtigung von Preisfehlern, Druckfehlern und Warenverfügbarkeit vor. Alle Produktabbildungen sind Beispielbilder und stellen nicht die Farbtöne der Originalprodukte da. Den Produkten zugeordnetes Zubehör muss separat bestellt werden, wenn es nicht ausdrücklich mit angeboten wurde.
(4) Zur Verfügung gestellte Zeichnungen oder technische Unterlagen über die bestellbaren Produkte sind nicht Teil des Warenangebotes.
§3 Sonderanfertigungen
(1) Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge nicht beanstandet werden.
(2) Die zur Herstellung von Sonderanfertigungen benötigten zusätzlichen Unterlagen, wie Filme, Stanzwerkzeuge usw. werden unter Umständen anteilig in Rechnung gestellt, ohne dass diese Teil der verkauften Sonderanfertigung sind. Sie bleiben Eigentum des Verkäufers und werden nicht ausgeliefert.
§4 Preis, Zahlung. Lieferung
(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und der anfallenden Versand- und Lieferkosten einschließlich Verpackung.
(2) Bei Aufträgen mit einem Netto-Auftragswert unter 25,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 5,00 Euro berechnet. Darauf wird der Käufer bei Vertragsabschluss nochmals hingewiesen.
(3) Die Lieferung der Ware erfolgt durch mit dem Verkäufer zusammenarbeitende Lieferunternehmen. Mit Übergabe der mangelfreien Ware an das Lieferunternehmen hat der Verkäufer seine Leistungspflicht in Bezug auf die Übergabe erfüllt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht damit auf den Käufer über.
(4) Teillieferungen sind in zumutbaren Fällen möglich.
(5) Bei den genannten Lieferzeiten handelt es sich um ca.-Angaben, sofern eine genaue Lieferzeit nicht individuell vereinbart wurde. Die Lieferzeit bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Übergabe an das Lieferunternehmen. Die Laufzeit der Sendung richtet sich nach der Versandart und kann vom Verkäufer nicht beeinflusst werden.
(6) Die Lieferzeit kann sich in Fällen höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder unverschuldeter Störungen im Betrieb des Verkäufers, behördlicher Maßnahmen oder ausbleibender Zulieferungen angemessen verlängern. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügender Belieferung des Verkäufers seitens des Vorlieferanten, mit dem der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, ist der Verkäufer von seinen Lieferpflichten ganz oder teilweise entbunden. Er verpflichtet sich in diesem Falle seine Ansprüche an den Lieferanten an den Käufer abzutreten.
(7) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Auslieferung durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten, insbesondere Lagerkosten, hat der Käufer zu tragen.
(8) Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers.
(9) Der Verkäufer ist berechtigt Preisanpassungen vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsabschluss und vertragsgemäßer Lieferung mehr als 4 Monate liegen und Preiserhöhungen bei Lohn, Energie oder Rohstoffen eingetreten sind oder produkttechnische Änderungen einen anderen Rohstoffeinsatz erforderlich machen.
§5 Fälligkeit und Verzug
(1) Der Kaufpreis wird mit Übergabe der Ware an den Käufer fällig. Als Übergabe gilt der erste Zustellversuch des Lieferunternehmens zu den üblichen Geschäftszeiten.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird 2 % Skonto gewährt. Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung diese beglichen ist. Ist der Zeitpunkt des Zugangs einer Rechnung unsicher, kommt der Käufer spätestens nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Der Käufer kommt nicht in Verzug, solang die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Käufer nicht zu vertreten hat.
(3) Befindet sich der Käufer in Verzug, erfolgt zuerst eine kostenfreie Zahlungserinnerung (1. Mahnung). Erfolgt daraufhin keine Zahlung, wird für die darauffolgende 2. Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 Euro und für die 3. Mahnung eine Mahngebühr von 15,00 Euro erhoben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird damit nicht ausgeschossen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Verkäufer überhaupt keine oder nur geringere Kosten als die Mahngebühren entstanden sind.
(4) Befindet sich der Käufer in Verzug, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8% über dem Basiszinssatz.
§6 Gewährleitung und Rückobliegenheiten
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer oder des beauftragten Lieferunternehmens zu untersuchen und erkennbare Mängel dem Verkäufer spätestens bis zum 3. Werktag nach Lieferung anzuzeigen. Die Meldung kann per Brief, eMail oder Fax erfolgen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gemeldet werden, werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleitung ausgeschlossen.
(2) Zeigt sich später solch ein Mangel, so muss die Anzeige des Mangels gegenüber dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden.
(3) Ein Ausschluss der Gewährleitung auf Grund der Verletzung von Untersuchungs- oder Meldepflichten findet jedoch nicht statt, wenn und soweit der Mangel durch den Verkäufer arglistig verschwiegen oder von diesem vorsätzlich oder grob fahrlässige verursacht wurde.
(4) Liegt ein Mangel vor, der rechtzeitig gerügt wurde, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Erst nach dem endgültigen Fehlschlagen der vom Verkäufer gewählten Form der Nacherfüllung, kann der Käufer die Rückgabe der Ware oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Die gewählte Form der Nacherfüllung gilt nach dem 2. erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
(5) Die im Falle eines Mangels notwendige Rücksendung einer Ware an den Lieferanten muss mit dem Verkäufer abgesprochen werden. Bei einer Rücksendung ohne Absprache werden nur die günstigsten Kosten der Rücksendung übernommen.
(6) Bei Schadensersatzansprüchen gilt die Beschränkung nach §7 dieser AGB.
(7) Die Gewährleitungsfrist für Mängel der bestellten Ware beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ware dem Käufer am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.
§7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für die von ihm vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden oder aus gegebenen Garantien, aus dem Produkthaftungsgesetz uneingeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Wesentliche Vertragspflichten sind ebenfalls solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
§8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
(2) Der Käufer kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
(2) Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten, wenn Maßnahmen Dritter oder sonstige Ereignisse die Rechte des Verkäufers gefährden. Der Käufer hat im Falle einer Pfändung oder Beschlagnahme den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Er hat den Verkäufer unverzüglich von solchen Maßnahmen oder Ereignissen in Kenntnis zu setzen. Falls vorhanden, sind dem Verkäufer die Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Verkäufer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehe Ware handelt, zu überlassen.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann nur wiederrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderungen in diesem Fall selber einzuziehen.
§10 Rücktrittsrecht des Verkäufers
(1) Der Verkäufer ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist und der Zahlungsanspruch des Verkäufers dadurch gefährdet ist.
(2) Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Scheckprotestes, einer unberechtigten Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um eine Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer handelt.
(3) Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer unzutreffende Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und dies Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
(4) Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Verkäufers anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Pfändung.
§11 Umtausch- und Widerrufrecht
(1) Sollte der Käufer einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, muss er dies dem Verkäufer innerhalb von 21 Tagen ab Anlieferung unter Angabe von Gründen schriftlich mitteilen.
(2) Dem Verkäufer steht es frei, einen freiwilligen Umtausch und/oder Rücknahme der Ware zu vereinbaren. Grundsätzlich ist dies aber nur bei Standardware überhaupt möglich. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch oder Rückgabe generell ausgeschlossen.
(3) Für den entstandenen Aufwand eines solchen freiwilligen Umtauschs oder einer solchen freiwilligen Rücknahme berechnet der Verkäufer 10% Bearbeitungsgebühr vom Netto-Warenwert, mindestens aber 12,50 Euro sowie die anfallenden Porto- und Verpackungskosten.
(4) Das Widerrufsrecht kann nur gewährt werden, wenn die Ware ohne Gebrauchsspuren und in angemessener Zeit beim Verkäufer eingeht.
§12 Sonstiges
(1) Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Erfurt als Gerichtsstand vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt den Besteller auch an jedem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (GISG).